Laut der infektionsrechtlichen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten mit sofortiger Wirkung folgende Regelungen und Maßnahmen für den Betrieb von Gruppenstunden:
Während der Gruppenstunden gelten Masken- und Abstandspflicht
Die Gruppenstunden dürfen nur im Freien durchgeführt werden
In den Keller (Toilette, Waschbecken, Materialraum) darf immer nur maximal ein Gruppenmitglied und bei Bedarf zusätzlich ein*e Leiter*in gehen. Die Gruppen müssen sich abstimmen, weil das nicht pro Gruppe, sondern insgesamt gilt.
Gruppenstunden sind mit bis zu 10 Personen erlaubt, sofern die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Bei einer Gruppe von Kindern unter 14 Jahren dürfen 10 Kinder + 1 Leitungsperson anwesend sein.
Es ist bei jeder Gruppenstunde eine Anwesenheitsliste zu führen
Vor Beginn der Gruppenstunde wäscht oder desinfiziert sich jede teilnehmende Person die Hände
Werden Geräte oder Werkzeuge von mehr als einer Person benutzt, so sind diese vor Weitergabe zu desinfizieren
Nach jeder Gruppenstunde müssen die Toiletten sowie die Türgriffe desinfiziert werden. Über die Desinfektion ist ein Protokoll zu führen, das im Keller ausgelegt wird.
Mit Krankheitssymptomen darf nicht an der Gruppenstunde teilgenommen werden.
Gruppenstunden mit Teilnehmenden über 14 Jahren müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Finden mehrere Gruppenstunden gleichzeitig statt müssen diese für die Zeit der Gruppenstunde räumlich ausreichend getrennt werden (z.B. eine Gruppe auf den Kirchplatz und eine auf die Wiese hinter dem Bauwagen).
Kann eine oder mehrere der hier aufgeführten Maßnahmen während der Gruppenstunde nicht garantiert eingehalten werden, kann die Gruppenstunde vorerst nicht stattfinden. Über das Stattfinden der Gruppenstunden entscheiden letztlich die Gruppenleiter*innen und der Vorstand.
Gut Pfad
Der Vorstand
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hygienekonzept_brebach.txt · Zuletzt geändert: 16,03.2021 19:28 von Katarina Willems